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Hauptuntersuchung

Seit 1994 prüfen unsere Sachverständige Kraftfahrzeuge und Motorräder im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Nach bestandener Hauptuntersuchung wird sofort die amtliche Prüfplakette nach §29 StVZO zugeteilt.

 

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(§29 StVZO) für KFZ

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(§29 StVZO) für  Krad

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Änderungsabnahmen

Beabsichtigen Sie zum Beispiel
Ihr Fahrzeug tiefer zu legen, eine Rad/Reifenkombination oder eine andere technische Veränderung vornehmen zu lassen, dann benötigen Sie eine Bestätigung über den ordnungsgemäßen Anbau.

Unsere Sachverständigen führen Änderungsabnahmen nach §19.(3) StVZO an der Prüfstelle und in Partner-Werkstätten für Sie durch.