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Änderungsabnahmen
Beabsichtigen
Sie zum Beispiel
Ihr Fahrzeug tiefer zu legen, eine Rad/Reifenkombination oder eine
andere technische Veränderung vornehmen zu lassen, dann benötigen Sie
eine Bestätigung über den ordnungsgemäßen Anbau.
Unsere Sachverständigen führen Änderungsabnahmen nach §19.(3) StVZO an
der Prüfstelle und in Partner-Werkstätten für Sie durch.
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